ÖLFV begrüßt VwGH-Entscheidung zur 3. Piste

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist endgültig abgeschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, wonach keine Umweltgründe gegen die dritte Piste sprechen.

Der Österreichische Luftfahrtverband begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur 3. Piste. ÖLFV-Präsident Peter Malanik dazu: „Das Urteil ist ein wichtiges, positives Signal für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Österreich. Damit sind langfristig Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsperspektive nicht nur für den Flughafen Wien, sondern auch für die gesamte Wirtschaft des Landes verbunden. Und Wachstum bedeutet mehr Wertschöpfung, vor allem aber auch mehr Arbeitsplätze. Es bleibt zu hoffen, dass auf Basis des kürzlich im Parlament beschlossenen Standortentwicklungsgesetzes in Zukunft Verfahren nicht mehr so langwierig und kostspielig sein werden. Bei der derzeitigen Wachstumsprognose für den Flughafen Wien zeigt sich, dass es 2025 relativ eng werden kann, vor 2030 ist aber nicht mit der Fertigstellung der 3. Piste zu rechnen – dieser mögliche Engpass hätte mit einem effizienteren Verfahren vermieden werden können.“