ÖLFV empfiehlt dringend ein Maßnahmenpaket für die Luftfahrtbranche

Die COVID-19 Pandemie hat bereits jetzt desaströse und in weiten Bereichen absolut existenzgefährdende Auswirkungen auf die österreichische Luftverkehrswirtschaft. Austrian Airlines, Lauda und wahrscheinlich auch die anderen österreichischen Fluggesellschaften sind dabei den Betrieb einzustellen. Die Flughäfen werden auf eine Minimalbetriebsbereitschaft heruntergefahren. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte direkte Wertschöpfungskette der Luftfahrt, die derzeit in Österreich über 90.000 Personen beschäftigt. Mittelbar gehen die Auswirkungen vor allem deshalb weit darüber hinaus, weil große Teile der Supply Chain der österreichischen Industrie besonders im essentiellen Bereich vom Funktionieren der Luftfracht abhängen. Der Ausbruch des isländischen Vulkans mit der darauffolgenden Sperre des Europäischen Luftraums vor ziemlich genau 10 Jahren hat das sehr deutlich gezeigt.

Luftverkehr in seiner Gesamtheit ist damit größtenteils kein Freizeitphänomen, auf das durchaus auch eine Zeit lang verzichtet werden kann, sondern eine essentielle und unverzichtbare infrastrukturelle Voraussetzung für den Erhalt des Wohlstands der europäischen Bevölkerung.

Der Österreichische Luftfahrtverband appelliert daher an die österreichischen Entscheidungsträger alle europäischen Maßnahmen zu unterstützen und innerstaatliche Maßnahmen zu setzen, um den Unternehmen der österreichischen Luftverkehrswirtschaft eine Chance zu geben die durch COVID 19 ausgelöste existentielle Krise zu überstehen.

Diese Maßnahmen müssen so gestaltet sein, dass nicht ein Teil der Luftverkehrswirtschaft auf Kosten eines anderen gestützt wird. Sie dürfen nicht diskriminierend sein und es ist entscheidend, dass staatliche Unterstützungen, die unvermeidlich sein werden, so gestaltet werden, dass alle Teile der Luftfahrt eine faire Chance haben, in gleicher Weise daran teil zu haben. Dazu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:

  1. EU-Verordnung 95/93 (Slot – Allocation Verordnung)
    Die Kommission schlägt vor, die Anwendung der sogenannten 80/20 Regel bis Juni 2020 auszusetzen. Der ÖLFV empfiehlt diesen Vorschlag unbedingt zu unterstützen, um ein planbares Hochfahren des Luftverkehrs nach dem Ende der Krise zu ermöglichen. Wahrscheinlich wird eine Aussetzung auch nach Juni 2020 erforderlich sein.
  2. EU-Verordnung 261/2004 (Air Passenger Rights)
    Der Verkehrsministerrat möge eine eindeutige Interpretation der Verordnung veröffentlichen, wonach Flugstornierungen infolge der COVID-19 Krise “exceptional circumstances” im Sinne der Verordnung sind und daher keine Kompensationszahlungen zu leisten sind. Weiters empfiehlt der ÖLFV die “right to care” Verpflichtung der Fluggesellschaften deutlich zu reduzieren und mit staatlicher Unterstützung zu ergänzen.
  3. Luftfahrtspezifische Steuern, Gebühren und Belastungen
    Es bestehen eine Vielzahl von nationalen, regionalen und lokalen Belastungen für Flughäfen und Fluggesellschaften, die mit der Absicht eingeführt wurden, Luftverkehrsnachfrage zu lenken oder zu dämpfen, oder Steueraufkommen zu generieren. Diese Maßnahmen sind im Kontext eines stetigen Luftverkehrswachstums erlassen worden, werden aber den wichtigen Wiederaufbau des Luftverkehrs in Europa stark behindern und wirken überdies diskriminierend. Der ÖLFV empfiehlt dringend, sämtliche derartige Belastungen, wie die österreichische Luftverkehrsabgabe für die Zeit des Wiederaufbaus auszusetzen.
  4. ATC – Gebühren und Security Kosten
    Im Gegensatz zu direkten staatlichen Subventionen, deren diskriminierende Auswirkung schwer zu vermeiden ist, wäre es naheliegend, für einen begrenzten Zeitraum des Wiederaufbaus die Überflugs- und An-und Abflugsgebühren sowie die Kosten für die Security auf Flughäfen staatlich zu übernehmen. Das würde Fluggesellschaften und Flughäfen gleichermaßen und in nicht diskriminierender Weise zugute kommen, ohne deswegen die nationalen Air Navigation Service Provider oder die Security Firmen zu belasten.
  5. Wettbewerbsregeln
    Um den Wiederaufbau der europäischen Luftverkehrsnetze möglichst koordiniert und rasch zu gestalten wäre eine vorübergehende Ausnahme vom Verbot Flugpläne und Kapazitäten abzustimmen, hilfreich.